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Vorschläge zur Berufung von Wahlhelfer*innen

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Die kommunalen Parteien haben die Möglichkeit, Vorschläge zur Besetzung der Wahlvorstände einzureichen. Die Vorschläge können online über das Bürgerportal  eingereicht werden. Es ist kein Login erforderlich. 

Die Übermittlung der Vorschläge können alternativ auch schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Wenden Sie sich hierzu gerne an Frau Berg-Meyer vom Wahlamt. 

 

Leistungsbeschreibung

Für die bevorstehende Bundestagswahl (voraussichtlich am 23.02.2025) können kommunale Parteien Wahlvorschläge für die Berufung von Wahlhelfer*innen einreichen. 

Die vorgeschlagenen Personen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Deutsche Staatsangehörigkeit

Information zu den Wahlvorschlägen:Bundestagswahl 2025 - Die Bundeswahlleiterin

Weiterführende Informationen finden Sie unter der Dienstleistung "Bereitschaftserklärung für Walhelfende".

Fachbereich 1, Wahlamt

Alle Mitglieder des Wahlvorstands verpflichten sich zur unparteiischen Ausübung ihres Amtes und zur Wahrung der Verschwiegenheit.