Vorschläge zur Berufung von Wahlhelfer*innen


Die kommunalen Parteien haben die Möglichkeit, Vorschläge zur Besetzung der Wahlvorstände einzureichen. Die Vorschläge können online über das Bürgerportal bis zum 29.02.24 eingereicht werden. Es ist kein Login erforderlich. 

Die Übermittlung der Vorschläge können alternativ auch schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Wenden Sie sich hierzu gerne an Frau Berg-Meyer vom Wahlamt. 

 

Leistungsbeschreibung


Für die bevorstehende Wahl zum zehnten Europäischen Parlament am 24.Juni 2024 können kommunale Parteien Wahlvorschläge für die Berufung von Wahlhelfer*innen einreichen. 

Voraussetzungen


Die vorgeschlagenen Personen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit
  • Wohnsitz oder dauerhafter Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Vorschläge müssen bis zum 29.02.2024 eingereicht werden. 

Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?


Information zu den Wahlvorschlägen: Informationen zur Teilnahme zur Teilnahme an der Europawahl 2024 (bundeswahlleiterin.de)

Weiterführende Informationen finden Sie unter der Dienstleistung "Bereitschaftserklärung für Walhelfende".

Amt/Fachbereich


Fachbereich 1, Wahlamt

Hinweise / Besonderheiten


Alle Mitglieder des Wahlvorstands verpflichten sich zur unparteiischen Ausübung ihres Amtes und zur Wahrung der Verschwiegenheit.

Kontakt

  • Samtgemeinde Jümme