Die kommunalen Parteien haben die Möglichkeit, Vorschläge zur Besetzung der Wahlvorstände einzureichen. Die Vorschläge können online über das Bürgerportal bis zum 29.02.24 eingereicht werden. Es ist kein Login erforderlich.
Die Übermittlung der Vorschläge können alternativ auch schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Wenden Sie sich hierzu gerne an Frau Berg-Meyer vom Wahlamt.
Leistungsbeschreibung
Für die bevorstehende Wahl zum zehnten Europäischen Parlament am 24.Juni 2024 können kommunale Parteien Wahlvorschläge für die Berufung von Wahlhelfer*innen einreichen.
Voraussetzungen
Die vorgeschlagenen Personen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Vollendung des 16. Lebensjahres
Deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit
Wohnsitz oder dauerhafter Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Vorschläge müssen bis zum 29.02.2024 eingereicht werden.
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