HInweis: Der Kinderreisepass wird ab dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt. Ab dann müssen Sorgeberechtigte einen elektronischen Reisepass für Ihr Kind beantragen.
Die sorgeberechtigten Personen sind verpflichtet, den Antrag im Rahmen eines persönlichen Vor-Ort-Termins zu stellen. Zur Überprüfung der Identität ist es zudem erforderlich, dass das minderjährige Kind persönlich bei der Passbehörde erscheint. Derzeit ist eine digitale Abwicklung nicht möglich.
Leistungsbeschreibung
Die Ausstellung eines Kinderreisepasses muss beantragt werden und gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Bei der Beantragung werden keine biometrischen Daten erhoben.
In Abhängigkeit des Reiselandes kann die Vorlage eines Reispasses mit biometrischen Daten verlangt werden. In diesem Fall ist für das Kind ein elektronischer Reisepass (ePass) für Minderjährige (siehe Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige) zu beantragen.
Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres muss die Unterschrift auf dem Kinderreisepass enthalten sein.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde (bei gemeinsamem Sorgerecht durch beide Elternteile, leben diese nicht nur vorübergehend getrennt i. d. R. allein durch den Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält bzw. durch alleine sorgeberechtigten Elternteil, Vormund oder Pfleger).
Anwesenheit des Kindes zur Identitätsprüfung
Kann das Kind nicht persönlich anwesend sein, wird nur ein vorläufiges Dokument ausgestellt.
Spätestens bei der Ausgabe des Dokumentes muss eine Identitätsprüfung durch die zuständige Stelle erfolgen, sonst wird der Kinderreisepass nicht ausgehändigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
alter Kinderausweis oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes
Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
Welche Gebühren fallen an?
Bitte wenden Sie sich direkt an das Einwohnermeldeamt.
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