Reisedokumente für Kinder
Reisedokumente für Kinder
Leistungsbeschreibung
Die Ausstellung eines Kinderreisepasses muss beantragt werden und gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Bei der Beantragung werden keine biometrischen Daten erhoben.
In Abhängigkeit des Reiselandes kann die Vorlage eines Reispasses mit biometrischen Daten verlangt werden. In diesem Fall ist für das Kind ein elektronischer Reisepass (ePass) für Minderjährige (siehe Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige) zu beantragen.
Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres muss die Unterschrift auf dem Kinderreisepass enthalten sein.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher der Hauptwohnsitzdes Kindes liegt.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
- Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde. Zuständig ist die Gemeinde, in welcher das Kind den Hauptwohnsitz hat.
- Anwesenheit des Kindes zur Identitätsprüfung
- das Kind muss bei Antragsstellung anwesend sein
Welche Unterlagen werden benötigt?
- alter Kinderausweis oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes
- Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
- digitales biometrisches Passbild ( digitale Passbilder können im Rathaus vor Ort für 6,00 € aufgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass unser Fotoautomat insbesondere bei Kleinkindern an seine Grenzen stößt, da für die Aufnahme ein Stillhalten erforderlich ist. In solchen Fällen empfiehlt es sich, einen Fotografen aufzusuchen, um ein geeignetes digitales Passbild erstellen zu lassen.)
Welche Gebühren fallen an?
Bitte wenden Sie sich direkt an das Einwohnermeldeamt.
Amt/Fachbereich
Fachbereich 1, Einwohnermeldeamt