Osterfeuer Anmeldung
Osterfeuer Anmeldung
Textblöcke ein-/ausklappenAnmeldefrist abgelaufen
Die Frist zur Anmeldung von Osterfeuern endete am 13. April 2025. Eine Anzeige ist nun nicht mehr möglich.
Leistungsbeschreibung
Das Abbrennen eines Osterfeuers ist bei der Samtgemeinde Jümme anzuzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
An die Behörde, in deren Gebiet das Osterfeuer abgebrannt werden soll.
Samtgemeinde Jümme, Ordnungsamt, Rathasuring 8-12, 26849 Filsum
Welche Gebühren fallen an?
Die Anzeige zum Abbrennen eines Osterfeuers ist kostenlos.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige des Osterfeuers ist spätestens bis zum 13.04.2025 bei der Samtgemeinde Jümme vorzunehmen.
Osterfeuer dürfen am Ostersamstag abgebrannt werden.
Anträge / Formulare
Bitte nutzen Sie für die Anmeldung des Osterfeuers das Online-Formular auf dieser Seite.
Amt/Fachbereich
Fachbereich 1, Ordnungsamt