Osterfeuer Anmeldung
Anmeldefrist abgelaufen
Die Anzeige eines Osterfeuers war bis zum 25.03.2026 bei der Samtgemeinde Jümme möglich. Spätere Anmeldungen sind nicht mehr zulässig.
Osterfeuer dürfen am Ostersamstag abgebrannt werden.
Leistungsbeschreibung
Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
Das Abbrennen eines Osterfeuers ist bei der Samtgemeinde Jümme anzuzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
An die Behörde, in deren Gebiet das Osterfeuer abgebrannt werden soll.
Samtgemeinde Jümme, Ordnungsamt, Rathasuring 8-12, 26849 Filsum
Zuständige Stelle
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Welche Gebühren fallen an?
Die Anzeige zum Abbrennen eines Osterfeuers ist kostenlos.
Welche Fristen muss ich beachten?
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Die Anzeige eines Osterfeuers war bis zum 25.03.2026 bei der Samtgemeinde Jümme möglich. Spätere Anmeldungen sind nicht mehr zulässig.
Osterfeuer dürfen am Ostersamstag abgebrannt werden.
Bearbeitungsdauer
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Anträge / Formulare
Bitte nutzen Sie für die Anmeldung des Osterfeuers das Online-Formular auf dieser Seite.
Amt/Fachbereich
Fachbereich 1, Ordnungsamt