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Osterfeuer Anmeldung

Anmeldefrist abgelaufen

Die Anzeige eines Osterfeuers war bis zum 25.03.2026 bei der Samtgemeinde Jümme möglich. Spätere Anmeldungen sind nicht mehr zulässig.

Osterfeuer dürfen am Ostersamstag abgebrannt werden.

Leistungsbeschreibung

Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

Das Abbrennen eines Osterfeuers ist bei der Samtgemeinde Jümme anzuzeigen.

 

An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

An die Behörde, in deren Gebiet das Osterfeuer abgebrannt werden soll.

Samtgemeinde Jümme, Ordnungsamt, Rathasuring 8-12, 26849 Filsum

 

An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

Die Anzeige zum Abbrennen eines Osterfeuers ist kostenlos.

 

Je Kommune unterschiedlich geregelt.

Die Anzeige eines Osterfeuers war bis zum 25.03.2026 bei der Samtgemeinde Jümme möglich. Spätere Anmeldungen sind nicht mehr zulässig.

Osterfeuer dürfen am Ostersamstag abgebrannt werden.

 

Je Kommune unterschiedlich geregelt.

Bitte nutzen Sie für die Anmeldung des Osterfeuers das Online-Formular auf dieser Seite.

Fachbereich 1, Ordnungsamt