BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Osterfeuer Anmeldung


Anmeldefrist abgelaufen

Die Frist zur Anmeldung von Osterfeuern endete am 13. April 2025. Eine Anzeige ist nun nicht mehr möglich.

Leistungsbeschreibung

Das Abbrennen eines Osterfeuers ist bei der Samtgemeinde Jümme anzuzeigen.

 

An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

An die Behörde, in deren Gebiet das Osterfeuer abgebrannt werden soll.

Samtgemeinde Jümme, Ordnungsamt, Rathasuring 8-12, 26849 Filsum

 

Die Anzeige zum Abbrennen eines Osterfeuers ist kostenlos.

 

Die Anzeige des Osterfeuers ist spätestens bis zum 13.04.2025 bei der Samtgemeinde Jümme vorzunehmen.

Osterfeuer dürfen am Ostersamstag abgebrannt werden.

 

Bitte nutzen Sie für die Anmeldung des Osterfeuers das Online-Formular auf dieser Seite.

Fachbereich 1, Ordnungsamt