Osterfeuer Anmeldung
Osterfeuer Anmeldung
Textblöcke ein-/ausklappenAnmeldung von Osterfeuern jetzt möglich
Die Osterzeit rückt näher, und damit auch die Tradition des Osterfeuers. Wer ein Osterfeuer veranstalten möchte, kann dies ab sofort anmelden.
Die Anmeldung kann bequem digital über das Bürgerportal "Openrathaus" erfolgen – ohne vorherige Anmeldung im System. Alternativ steht auch die Möglichkeit zur Anmeldung per Telefon oder E-Mail zur Verfügung.
Bitte beachten Sie:
- Die Frist zur Anmeldung endet am 13. April 2025.
- Osterfeuer dürfen ausschließlich am Ostersamstag abgebrannt werden.
Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung und Beachtung der geltenden Vorgaben.
Leistungsbeschreibung
Das Abbrennen eines Osterfeuers ist bei der Samtgemeinde Jümme anzuzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
An die Behörde, in deren Gebiet das Osterfeuer abgebrannt werden soll.
Samtgemeinde Jümme, Ordnungsamt, Rathasuring 8-12, 26849 Filsum
Welche Gebühren fallen an?
Die Anzeige zum Abbrennen eines Osterfeuers ist kostenlos.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige des Osterfeuers ist spätestens bis zum 13.04.2025 bei der Samtgemeinde Jümme vorzunehmen.
Osterfeuer dürfen am Ostersamstag abgebrannt werden.
Anträge / Formulare
Bitte nutzen Sie für die Anmeldung des Osterfeuers das Online-Formular auf dieser Seite.
Amt/Fachbereich
Fachbereich 1, Ordnungsamt