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Annahme oder Ablehnung der Berufung in den Wahlvorstand


Leistungsbeschreibung

Diese Dienstleistung richtet sich ausschließlich an Personen, die von der Wahlleitung zur bevorstehenden Kommunalwahl am 13.09.2026 sowie gegebenenfalls zur Stichwahl am 27.09.2026 in den Wahlvorstand berufen wurden und nun schriftlich aufgefordert sind, mitzuteilen, ob sie das Amt annehmen oder ablehnen.

Über das Online-Formular können Sie dem zuständigen Wahlamt einfach und bequem Ihre Annahme oder Ablehnung der Berufung in den Wahlvorstand mitteilen.

Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich gerne an die Wahlleitung:

Samt-/ Gemeindewahlleiter

Ralf Möhlmann

allgem. Vertreter des Bürgermeisters

 

stv. Samt-/ Gemeindewahlleiterin

Melanie Berg-Meyer

Es sind keine Unterlagen erforderlich. 

Rückmeldung bitte bis spätestens dem 07.09.2026 einreichen. 

Nach Ihrer Annahme der Berufung in den Wahlvorstand für die bevorstehende Kommunalwahl wird Ihnen das Wahlamt alle weiteren Informationen mitteilen.

Wahlamt, Fachbereich 1