Personalausweis, Verlustmeldung
Personalausweis, Verlustmeldung
Sie haben hier dir Möglichkeit den Verlust Ihrers Personalausweises online anzuzeigen. Für die Neuausstellung Ihres Ausweises ist ein persönliches Erscheinen im Bürgeramt notwendig.
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und nicht über ein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) verfügen.
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich bei einem Bürgeramt oder der Polizei melden. Unterbleibt die Meldung, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Bei der Verlustmeldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Wenn Sie im Besitz eines gültigen Reisepasses sind, besteht keine Pflicht, einen neuen Personalausweis zu beantragen.
Erfolgt die Verlustmeldung zunächst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich die zuständige Personalausweisbehörde aufsuchen.
Mit der Verlustmeldung bei der Polizei oder dem Bürgeramt wird die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises automatisch gesperrt. Dadurch wird sichergestellt, dass missbräuchliche Nutzungsversuche der Online-Ausweisfunktion sofort erkannt werden. Nach der Sperrung kann die Online-Ausweisfunktion nicht mehr genutzt werden.
Alternativ können Sie die Online-Ausweisfunktion auch selbst telefonisch sperren lassen.
Leistungsbeschreibung
Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.
Verfahrensablauf
Die betroffene Person muss persönlich vorstellig werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ersatzdokumenten, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
kostenfrei
Bei Verlustmeldung
Die Verlustmeldung ist kostenlos. Wenn Sie im Bürgeramt einen neuen Personalausweis beantragen, fallen hierfür Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.
Amt/Fachbereich
Fachbereich 1, Einwohnermeldeamt
Rathausring 8-12
26849 Filsum