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Zwischenzähler, Stand des Zwischenzählers übermitteln


Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Sie können hier die Stände Ihres Zwischenzählers ganz einfach online übermitteln. 

Falls Sie unsicher beim Ablesen der Zählerstände sein sollten, haben Sie auch die Möglichkeit ein Foto des Zählers hochzuladen und Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin im Steueramt der Samtgemeinde Jümme zukommen zu lassen. 

Für die rechtzeitige Abrechnung ist es wichtig, dass die Angaben bis spätestens zum 31.12.2025 erfolgen.

Wichtig: Nach Ablauf des Monats Februar des Folgejahres ist jegliche Absetzungsmöglichkeit ausgeschlossen.

Es fallen keine Kosten für die Übermittlung der Zwischenzählerstände an. 

Für die rechtzeitige Abrechnung ist es wichtig, dass die Angaben bis spätestens zum 31.12.2025 erfolgen.

Wichtig: Nach Ablauf des Monats Februar des Folgejahres ist jegliche Absetzungsmöglichkeit ausgeschlossen.

Mit der Übermittlung der Daten ist der Vorgang abgeschlossen. Sie erhalten keine seperate Nachricht von uns, da alle nötigen Informationen berits im Formular abgefragt werden. Nachfragen zum Sachstand sind nicht erforderlich. 

Fachbereich 2, Steueramt

Aus abrechnungstechnischen Gründen können wir nur Daten verarbeiten, die wir eindeutig zuordnen können.  

Sobald Sie Ihre Angaben übermittelt haben, öffnet sich die Übermittlungsbestätigung am Ende des Vorgangs, die als Download verfügbar ist. Dadurch können Sie sicher sein, dass Ihre Daten bei uns zur Bearbeitung vorliegen und weiterverarbeitet werden. Die Registrierung in unserem Bürgerportal ist optional, bietet jedoch den Zugriff auf alle Informationen in Ihrem Konto. Sollten Ihre Daten fehlerhaft sein oder nicht zugeordnet werden können, werden wir uns bei Ihnen melden. Andernfalls können Sie davon ausgehen, dass die Übermittlung erfolgreich war, und es wird keine separate Nachricht versendet.