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Ferienpass, Anmeldung


Liebe Kinder, liebe Eltern,

Die Vorfreude auf die Sommerferien steigt und mit ihr die Aussicht auf ein buntes Ferienprogramm voller Spaß und Action. Die Online-Anmeldung über die Samtgemeinde Jümme war vom 07.06.2023 bis einschließlich dem 17.06.2024 möglich. Sofern auf der Anmeldeseite noch freie Plätze angezeigt werden, können Sie gerne unter den aufgeführten Kontaktdaten direkt beim Veranstalter nachfragen, ob eine Nachmeldung möglich ist.

Das Ferienprogramm 2024 wird von der Samtgemeinde Jümme in Zusammenarbeit mit den örtlichen Vereinen und Verbänden, den Kirchen, christlichen Jugendkreisen und privaten Personen durchgeführt. Ohne deren Beteiligung hätte dieses Programm nicht so umfassend aufgestellt werden können.
Wir freuen uns, wenn es uns gelingt, durch die aufgeführten Angebote eure Ferien etwas abwechslungsreicher zu gestalten.

Alle Teilnehmer des Ferienprogramms sind bei Unfällen durch die Samtgemeinde Jümme versichert. Für beschädigte oder verlorengegangene Gegenstände der Teilnehmer kann keine Haftung übernommen werden. Die Teilnehmer werden gebeten, den Anweisungen der Veranstaltungsleiter zu folgen.

BItte beachten:

  • Bitte überweisen Sie alle gebuchten Anmeldungen.
  • Zahlungsinformationen werden in der Bestätigungsmail aufgeführt.
  • Die Zahlungen müssen spätestens 2 Tage nach der Buchung der Aktion bei der Samtgemeinde Jümme eingegangen sein, sonst verfällt die Anmeldung.
  • Bei Nichtteilnahme erfolgt eine Erstattung nur bei rechtzeitiger Abmeldung (5 Tage vor Beginn der Veranstaltung.)

Der Veranstalter behält sich vor, bei zu geringen Teilnehmerzahlen die Veranstaltung abzusagen. 

 

Leistungsbeschreibung

Schulferien sind schön, aber im Sommer auch ganz schön lang. Wem die große Langeweile droht, der sollte auf den Internetseiten der zuständigen Stelle nach Stichworten wie "Ferienangebote", "Angebote für Kinder", "Freizeitangebote", "Ferienpass" usw. suchen.

Die meisten Kommunen bieten gerade in den Sommerferien ein umfangreiches buntes Programm.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.