Störung der Straßenbeleuchtung


Defekte oder beschädigte Straßenlampen können unter Angabe der Standortbeschreibung gemeldet werden.

Sie haben die Möglichkeit den Standort über Ihr Endgerät automatisch bestimmen zu lassen oder Sie wählen den Standort über eine Karte aus.

Zur Verdeutlichung des evtl. Schadens können Sie uns auch Fotos zukommen lassen.

Leistungsbeschreibung


Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Amt/Fachbereich


Fachbereich 3, Bauamt

Bemerkungen


Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012
 

Kontakt


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  • Bauamt
  • Samtgemeinde Jümme

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiterin Frau Wolters