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Störung der Straßenbeleuchtung


Defekte oder beschädigte Straßenlampen können unter Angabe der Standortbeschreibung gemeldet werden.

Sie haben die Möglichkeit den Standort über Ihr Endgerät automatisch bestimmen zu lassen oder Sie wählen den Standort über eine Karte aus.

Zur Verdeutlichung des evtl. Schadens können Sie uns auch Fotos zukommen lassen.

Leistungsbeschreibung

Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Fachbereich 3, Bauamt

Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012