Leistungsbeschreibung

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. 

 

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt ggf. die Sterbeurkunde aus.
  • Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
  • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

 

Voraussetzungen

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen können:   

  • Ehegatten und Lebenspartner 
  • Vorfahren und Abkömmlinge (z. B. Kind, Enkelkind)
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen 
  • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
  • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsteller müssen ihre Identität nachweisen (durch Personalausweis/Reisepasses oder Kopie eines Ausweisdokumentes).
  • Gegebenenfalls ist die Vorlage von weiteren Urkunden erforderlich.

 

Welche Gebühren fallen an?

Ausstellung einer Sterbeurkunde

Gebühr:  10,00 €

 

Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird

Gebühr:  5,00 €
 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

 

Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiterin Frau Hiltrud Roos