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Leistungsbeschreibung

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Hinweis: die Zuständigkeit für die Austellung einer Geburtsurkunde liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

 

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühr: 70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland

Gebühr: 15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde

Gebühr: 7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

Die Gebühr für die Austellung der Urkunde wurde zum 01.01.2026 erhöht und beträgt nun: 

Gebühr: 20,00 EUR
Ausstellung einer Geburtsurkunde

Gebühr: 10,00 EUR
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Standesamt, Fachbereich 1