Leistungsbeschreibung

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

 

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

 

Ausstellung der Urkunde

Gebühr:  10,00 €

Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

Gebühr:  5,00 €

 

Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland

Gebühr:  50,00 €
 
 
 
Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiterin Frau Hiltrud Roos