Meldebescheinigung (erweitert)


Leistungsbeschreibung


Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Verfahrensablauf


 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Welche Gebühren fallen an?


Erweiterte Meldebescheinigung: 9,00 EUR

 

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen keine Fristen beachtet werden.

 

Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

 

Amt/Fachbereich


Einwohnermeldeamt, Fachbereich 1

Kontakt

  • Samtgemeinde Jümme

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiterin Frau Hiltrud Roos
  • Sachbearbeiterin Frau Jessica Kruse