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Wilder Müll, Meldung einer wilden Müllkippe


Sie haben illegal abgestellten Müll wie Farbreste, Elektrogeräte oder Altkleidersäcke usw. gesehen? Damit wir diesen beseitigen können, wird Ihr Hinweis gerne entgegengenommen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

Kommt es zu illegalen Müllablagerungen, zum Beispiel auf der Straße, dem Straßenbegleitgrün, in öffentlichen Grünanlagen und auf anderen Gemeindegrundstücken, werden diese von der Samtgemeinde Jümme entfernt.

Eine illegale Müllablagerung ist in Abgrenzung zur Straßenreinigung und zur Sperrmüllabfuhr wie folgt definiert:

  • Abfallmenge, die die Menge eines Sackes in der Größe von ca. 100 Liter überschreitet,
  • umweltgefährdende Stoffe wie z.B. Kühlschränke, Ölkanister unabhängig von der Menge.

„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

Sie können die formlose Meldung über das Online-Formular durchführen. 

Das Anliegen wird umgehend geprüft.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Die Meldung kann auch bei der Polizei erfolgen.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Für die Meldung von wildem Müll im Gebiet der Samtgemeinde Jümme fallen für Sie keine Kosten an. 

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es müssen keine Fristen beachten werden. Falls Gefahrenstoffe entdeckt werden, wie Altöl oder ähnliches, bitten unverzüglich melden. 

Keine Aussage möglich, da eine Einzellfallprüfung erfolgen muss.

Beschreibung des Fundortes

gegebenenfalls Fotos des Fundortes

Fachbereich 1, Ordnungsamt

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Kleinere Abfallmengen sind im Rahmen der Straßenreinigung zu entsorgen, entsprechende Hinweise nehmen wir ebenfalls auf.