Identitätsbereich
Datenschutzerklärung
Datenschutzhinweise nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Rahmen der Nutzung von Onlinedenstleistungen im Wahlamt 

I. Name und Anschrift des Verantwortlichen
Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:

Samtgemeinde Jümme
Der Samtgemeindebürgermeister
Rathausring 8-12
26849 Filsum
Tel.: 04957 9180-0
Fax: 04957 9180-40
E-Mail: gemeinde@juemme.de

II. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten
Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:

Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg
Elsässer Straße 66
26121 Oldenburg
Tel.: 0441 9714-159
datenschutz@kdo.de

1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Wir erheben und verarbeiten an dieser Stelle Daten, die erforderlich sind, um Ihr Anliegen zu erfüllen, in diesem Fall handelt es sich um die Einreichung eines Vorschlages zur Berufung von Wahlhelfer*innen.
Die von Ihnen eingegebenen Daten werden mittels eines von unserem Dienstleister Form Soulution bereitgestellten Formulars erfasst und an die zuständige Abteilung verschlüsselt übermittelt.

2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind §45 Bundesmeldegesetz in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO

3. Zweck der Datenverarbeitung
Der Zweck der Verarbeitung resultiert aus Ihrem Anliegen, die Einreichung eines Vorschlages zur Berufung von Wahlhelfer*innen.

4. Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske des Kontaktformulars ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist. Weitere Aufbewahrungsfristen können sich aus gesetzlichen Vorgaben ergeben z.B. aus dem Haushaltsrecht.

5. Bereitstellung gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben
Die Bereitstellung der Daten ist insofern gesetzlich vorgeschrieben, als dass wir diese Daten erheben müssen um Ihr Anliegen nach §45 Bundesmeldegesetz zu erfüllen.

Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sowie Angaben zu Ihren Rechten nach der Datenschutzgrundverordnung können Sie unter dem folgenden Link entnehmen:

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