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Reisepass, Verlustmeldung


Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder abhandengekommen, muss der Verlust unverzüglich angezeigt werden (Verlustanzeige).

Es besteht keine Verpflichtung, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, ist ein neuer Reisepass zu beantragen. Die Ausstellung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich.

Wenn Sie einen neuen Reisepass beantragen möchten, ist hierfür ein persönliches Erscheinen im Bürgeramt erforderlich.

Leistungsbeschreibung

Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen keine Gebühren an.

Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an. Wenn Sie im Bürgerbüro einen neuen Reisepass beantragen, fallen hierfür Gebühren an.

Die Meldung muss umgehend erfolgen.

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Fachbereich 1, Einwohnermeldeamt