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Reisepass, Verlustmeldung

Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder abhandengekommen, muss der Verlust unverzüglich angezeigt werden (Verlustanzeige).

Es besteht keine Verpflichtung, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, ist ein neuer Reisepass zu beantragen. Die Ausstellung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich.

Wenn Sie einen neuen Reisepass beantragen möchten, ist hierfür ein persönliches Erscheinen im Bürgeramt erforderlich.

Leistungsbeschreibung

Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

Wenden Sie sich an die zuständige Passbehörde.  Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Wenden Sie sich an die zuständige Passbehörde. Zuständig ist die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt, in der sich Ihr Hauptwohnsitz befindet.

  • Sie haben Ihren Reisepass verloren.

In der Regel benötigen Sie für die Verlustmeldung Ihres Reisepasses folgende Unterlagen:

  • Einen Identitätsnachweis, zum Beispiel ihren Personalausweis.

  • Je nach Einzelfall können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Es fallen keine Gebühren an.

Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an. Wenn Sie im Bürgerbüro einen neuen Reisepass beantragen, fallen hierfür Gebühren an.

Die Meldung muss umgehend erfolgen.

In der Regel wird Ihre Meldung sofort aufgenommen und dokumentiert. 

Fachbereich 1, Einwohnermeldeamt