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Personalausweis Verlustmeldung wegen Diebstahl


Hier können Sie den Diebstahl Ihres Personalausweises melden. Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen möchten, kommen Sie bitte während unserer Öffnungszeiten ins Bürgerbüro.

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und nicht über ein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) verfügen.

Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich bei einem Bürgeramt oder der Polizei melden. Unterbleibt die Meldung, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. 

Bei der Verlustmeldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Wenn Sie im Besitz eines gültigen Reisepasses sind, besteht keine Pflicht, einen neuen Personalausweis zu beantragen.

Erfolgt die Verlustmeldung zunächst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich die zuständige Personalausweisbehörde aufsuchen.

Mit der Verlustmeldung bei der Polizei oder dem Bürgeramt wird die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises automatisch gesperrt. Dadurch wird sichergestellt, dass missbräuchliche Nutzungsversuche der Online-Ausweisfunktion sofort erkannt werden. Nach der Sperrung kann die Online-Ausweisfunktion nicht mehr genutzt werden.

Alternativ können Sie die Online-Ausweisfunktion auch selbst telefonisch sperren lassen.

Leistungsbeschreibung

Der Diebstahl eines Personalausweises muss der zuständigen Stelle gemeldet werden. Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühr: kostenfrei
Für die Meldung des Diebstahls.

Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.

Für die Neubeantragung eines neuen Personalausweises beim Bürgeramt fallen entsprechende Gebühren an.

Die Meldung muss umgehend erfolgen.

Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.

Fachbereich 1, Einwohnermeldeamt