Personalausweis Verlustmeldung wegen Diebstahl
Hier können Sie den Diebstahl Ihres Personalausweises melden. Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen möchten, kommen Sie bitte während unserer Öffnungszeiten ins Bürgerbüro.
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und nicht über ein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) verfügen.
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich bei einem Bürgeramt oder der Polizei melden. Unterbleibt die Meldung, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Bei der Verlustmeldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Wenn Sie im Besitz eines gültigen Reisepasses sind, besteht keine Pflicht, einen neuen Personalausweis zu beantragen.
Erfolgt die Verlustmeldung zunächst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich die zuständige Personalausweisbehörde aufsuchen.
Mit der Verlustmeldung bei der Polizei oder dem Bürgeramt wird die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises automatisch gesperrt. Dadurch wird sichergestellt, dass missbräuchliche Nutzungsversuche der Online-Ausweisfunktion sofort erkannt werden. Nach der Sperrung kann die Online-Ausweisfunktion nicht mehr genutzt werden.
Alternativ können Sie die Online-Ausweisfunktion auch selbst telefonisch sperren lassen.
Leistungsbeschreibung
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger müssen Sie ab dem 16. Lebensjahr einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn, Sie verfügen über einen gültigen Reisepass.
Wird Ihr Personalausweis gestohlen, müssen Sie den Diebstahl beim Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Unterlassen Sie dies, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn Sie den Verlust im Bürgeramt anzeigen, können Sie dort direkt einen neuen Personalausweis beantragen.
Sperrung der Online-Ausweisfunktion:
Wird der Diebstahl bei der Polizei oder beim Bürgeramt gemeldet, wird die Online-Ausweisfunktion automatisch gesperrt, um Missbrauch zu verhindern.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, die Sperrung selbst über die bundesweite Sperrhotline 116 116 vornehmen zu lassen. Dafür benötigen Sie das Sperrkennwort aus Ihrem PIN-Brief. Nach der Sperrung kann die Online-Ausweisfunktion weder online genutzt noch vor Ort ausgelesen werden.
Die separate Unterschriftsfunktion müssen Sie, falls vorhanden, direkt beim Anbieter Ihres Signaturzertifikats sperren lassen.
Verfahrensablauf
Den Diebstahl Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich melden. Sobald Ihre Meldung beim Bürgeramt oder bei der Polizei eingeht, wird die Online-Ausweisfunktion automatisch gesperrt, um Missbrauch zu verhindern.
Diebstahl beim Bürgeramt melden:
- Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Informieren Sie sich vorab über die regionalen Terminmöglichkeiten.
- Nach Eingang Ihrer Meldung wird die Online-Ausweisfunktion sofort deaktiviert.
- Falls kurzfristig kein Termin verfügbar ist, melden Sie den Diebstahl schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.
Online-Ausweisfunktion selbst sperren:
- Rufen Sie die Sperrhotline 116 116 an. Diese ist rund um die Uhr, an sieben Tagen der Woche erreichbar.
- Halten Sie Ihr Sperrkennwort aus Ihrem PIN-Brief bereit und geben Sie es über die Telefontastatur ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
- Ihr Online-Ausweis wird anschließend sofort gesperrt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Voraussetzungen
Ihr Personalausweis wurde gestohlen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Sofern Sie einen neuen Personalausweis beantragen müssen, können Unterlagen und Nachweise erforderlich sein.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten für die Meldung des Diebstahls an.
Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.
Für die Neubeantragung eines neuen Personalausweises beim Bürgeramt fallen entsprechende Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich melden.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Rechtsbehelf
Sollten Sie mit der Entscheidung der Personalausweisbehörde nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Welcher Rechtsbehelf einschlägig ist, hängt von der Art des konkret zu beanstandenden Verwaltungshandelns ab.
Zudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.
Amt/Fachbereich
Fachbereich 1, Einwohnermeldeamt